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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GSG Basel-Bern GmbH Global Security Group

1. Allgemeines

Ist in einem Vertrag eine Klausel enthalten, welche in den AGBs anders aufgeführt ist, so ist die im Vertrag stehende Vereinbarung rechtsgültig und löst somit die gleichnamige Regelung in den AGBs ab. Die AGBs der Global Security Group GmbH sind massgebender Bestandteil der Geschäftsbeziehung und alleinige Grundlage im Falle des Fehlens von vertraglichen Vereinbarungen.


2. Vertragsinhalt und Geltung

Die Global Security Group GmbH verpflichtet sich, den Auftrag nach Treu und Glauben mit geschäftsübIicher Sorgfalt auszuführen, und wenn vorhanden, enstprechend dem spezifischen Einsatzdispositiv sowie nach den Weisungen des Kunden zu erfüllen.


3. Einsatz-Dauer

Die Einsatzdauer richtet sich grundsätzlich nach den vereinbarten Dienststunden. Es gilt pro eingesetztem Mitarbeitenden eine Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Arbeitsstunden. Bei Überzeiten gilt der jeweils vereinbarte Tarif. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt.


4. Verrechnung des Arbeitsaufwandes

Ist ein Monatsrapport vorhanden, ist dieser massgebend für die Verrechnung der Arbeitsstunden. Wird eines Tagesabrechung, oder eine Wochenabrechnung vereinbart, so wird diese Vereinbarung spezifisch festgehalten in schriftlicher Form bei der Rapportierung des Dienstes.


6. Rechnungslegung und Betreibungsverfahren

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme bei Aushändigung, bzw. bei Zusendung, spätestens jedoch innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Im Falle eines Verzuges oder bei Vereinbarung einer Ratenzahlung werden bankübliche Zinsen in Höhe von 5% berechnet. Bei Verzug innerhalb der Ratenzahlung ist der gesamte Restforderungsbetrag zuzüglich Zinsen sofort fällig und wird auf schriftlichem Wege umgehend durch die Global Security GmbH gefordert. Der Rechnungsverzug und das daraus entstehende Mahnverfahren ist wie folgt kostenpflichtig: Pro Mahnung CHF 30.00, Briefsendungen im Einschreibeverfahren CHF 10.00, Verzugszins 10%. Gemahnt wird alle 14 Tage und max. 3 Mal, danach wird die Betreibung eingeleitet. In besonderen Fällen erfolgt die Betreibungseinleitung umgehend nach der dritten Mahnung.



5. Kündigungsverfahren

Die Kündigungsfrist für befristete Verträge beträgt 20 Tage (vor Einsatzbeginn). Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate (jeweils auf das Monatsende datiert). Die Kündigung muss jeweils spätestens vor der Ablauf der Frist in schriftlicher Form bei der Global Security Group GmbH eingetroffen sein. Sollte der Auftraggeber von befristeten Verträgen nach der eben genannten Kündigungsfrist zurücktreten, verpflichtet er sich, der Firma Global Security Group GmbH den gesamten Betrag zu erstatten.

 

Bei unbefristeten Verträgen, welche nach geleisteten Stunden abgerechnet werden, hat dar Kunde bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 5'000.00 zu entrichten.


8. Rechte und Pflichten der Global Security Group GmbH

Die Global Security Group GmbH führt den Auftrag sorgfältig und gewissenhaft aus. Der Auftraggeber erteilt der Global Security Group GmbH die Vollmacht, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind.  Die Global Security Group GmbH wird hiermit berechtigt, im Falle von besonderen Ereignissen Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanität) auf eigenes Ermessen hin beizuziehen zur Gewährleistung der geforderten Sicherheit. Die Global Security Group AG haftet nur für selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. 

 

Die Beweislast für das Verschulden des Schadens liegt beim Geschädigten.

 

Die Global Security Group GmbH haftet nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen, Apparaten und deren FoIgeschäden, sowie Diebstahl zurückzuführen sind.


7. Materialhaftung

Der Auftraggeber haftet für das Material, welches ihm von der Global Security Group GmbH zur Verfügung gestellt wird.

9. Ausschliesslichkeitsklausel

Der Auftraggeber darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der Global Security Group GmbH Personen anderer Sicherheitsfirmen oder solche, die im eigenen Auftrag arbeiten, für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen beauftragen. Des Weiteren ist dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeitende der Global Security Group GmbH abzuwerben und in eigener Sache anzustellen.

Dies gilt bis zu einem Jahr nach Abschluss des letzten Einsatzes der Global Security Group GmbH. Wird diese Ausschliesslichkeitsklausel missachtet, behält sich die  Global Security Group GmbH das Recht vor, eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 10'000.00 geltend zu machen. 


10. Gültigkeitsbereich

Die AGBs gelten sowohl für befristete- als auch für unbefristete Verträge.

 

Für Aufträge, bei denen die Global Security Group GmbH jeweils einmalig während einer bestimmten Dauer an einem oder mehreren Dienstorten Sicherheitsdienstleistungen oder nur für einen Anlass verrichtet, wird ein befristeter Vertrag ausgestellt. Für Aufträge, bei denen die Global Security Group GmbH regelmässige oder gemäss einem bestimmten Einsatzplan vorgegebene Sicherheitsdienstleistungen mit einem festen Einsatzdispositiv an einem oder mehreren bestimmten Dienstorten verrichtet, werden unbefristete Verträge ausgestellt.


11. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Informationen, die im Rahmen der üblichen Geschäftsganges erlangt werden.    
Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche konkretisierte Vereinbarung den jeweiligen Umständen angepasst werden und spezifische Massnahmen zur Absicherung der Vertragsparteien vorsehen.


12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten richtet sich nach den kantonalen Niederlassungen der Global Security Group GmbH und wird im Einzelfall durch Anwendung des schweizerischen Rechtes bestimmt. Massgebend ist das schweizerische Recht.

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